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KSR Nr. 7 vom Seite 6

Erstattung der Reparaturkosten für Arbeitsmittel als steuerfreier Auslagenersatz

Abgrenzung nicht steuerbaren Auslagenersatzes von steuerpflichtigem Werbungskostenersatz

Dr. Susanne Tiedchen, Richterin am Finanzgericht, Cottbus

Nach dem liegt steuerfreier Auslagenersatz jedenfalls dann vor, wenn der Arbeitgeber aufgrund tarifvertraglicher Verpflichtung seinen als Orchestermusikern beschäftigten Arbeitnehmern die Kosten der Instandsetzung der den Arbeitnehmern gehörenden Musikinstrumente ersetzt.

Ersatz der nachgewiesenen Instandsetzungskosten

Klägerin war eine Stadt, die ein Theater unterhielt und Musiker als Arbeitnehmer beschäftigte. Es bestand ein Tarifvertrag, nach dem der Arbeitgeber – die Klägerin – verpflichtet war, die als erforderlich nachgewiesenen Instandsetzungskosten von eigenen Instrumenten der Musiker, die diese für ihre Tätigkeit nutzten, zu tragen. Die Klägerin war durch ein arbeitsgerichtliches Urteil verpflichtet worden, einem ihrer Arbeitnehmer die Instandsetzungskosten für sein Instrument steuerfrei auszuzahlen. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, die von der Klägerin getragenen Aufwendungen für die Instandsetzung der Instrumente der Musiker stellten steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.

Entsprechend nahm das Finanzamt die Klägerin mit Haftungs- und Nachfor...