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FG München Urteil v. - 10 K 1047/03

Gesetze: EStG § 62, EStG § 63 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2

Kein Pflegekindschaftsverhältnis bei einem fast volljährigen Kind und nur kurzfristiger (mehrmonatiger) Haushaltsaufnahme

Leitsatz

1. Ein Pflegekindschaftsverhältnis besteht, wenn zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Kind ein Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis wie zwischen Eltern und leiblichen Kindern auf der Grundlage einer ideellen Dauerbindung besteht.

2. Dabei ist nicht allein auf die äußeren Lebensumstände, sondern darauf abzustellen, ob das Pflegekind in der Familie eine Einheit von Versorgung, Erziehung und Heimat findet, also wie zur Familie gehörig angesehen und behandelt wird. Dies ist nicht gegeben, wenn das Kind nach Eintritt der Volljährigkeit den Haushalt des Steuerpflichtigen bereits nach knapp sechs Monaten wieder aufgrund einer eigenverantwortlichen Entscheidung verlässt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
KAAAB-89087

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