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PiR Nr. 6 vom Seite 92

Bedeutung von Mieterdarlehen für die Leasingklassifizierung nach IFRS

von Dipl.-Ök. Jens Freiberg, Frankfurt/M.

I. Einleitung

Leasinggeschäfte zeichnen sich durch das mögliche Auseinanderfallen von wirtschaftlichem und rechtlichem Eigentum aus. Der Leasinggeber als rechtlicher Eigentümer eines Vermögenswerts übernimmt die Finanzierung, während der Leasingnehmer das Recht auf Nutzung gegen Zahlung von Leasingraten über eine vereinbarte Periode erwirbt. Entscheidend für die Frage der Bilanzierung beim Leasinggeber oder -nehmer ist, wer das wirtschaftliche Eigentum trägt.

Maßgeblich ist nach IAS 17.8 der risk and reward approach. Verbleibt ein überwiegender Teil der Risiken oder Chancen aus dem Leasingobjekt beim Leasinggeber, hat dieser das Objekt zu bilanzieren (operating lease). Spiegelbildlich erfolgt die Bilanzierung beim Leasingnehmer, wenn dieser aufgrund der Übernahme der Risiken und Chancen als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist (finance lease).

Neben einem Leasingvertrag, der in isolierter Betrachtung das Risiko beim Leasingeber belässt und deshalb scheinbar als operating lease zu qualifizieren ist, kann zusätzlich ein Darlehensgeschäft zwischen dem Leasingnehmer, als Darlehensgeber, und dem Leasinggeber, als Darlehensnehmer, vereinbart sein. Unter Einbeziehung dieses Darlehens kann es zu...

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