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BBV Nr. 7 vom Seite 214

Alte und neue Spielregeln bei der Erbauseinandersetzung

2. Teil: Tod eines Mitunternehmers

von Christoph Wenhardt, Brühl

In unserer letzten Ausgabe (vgl. BBV 2006 S. 187) haben wir in einem ersten Teil die steuerlichen Auswirkungen beispielhaft erläutert, die beim Tod eines Einzelunternehmers und der darauf folgenden Erbauseinandersetzung eintreten. In dem nun folgenden zweiten Teil stehen der Tod eines Mitunternehmers und dessen steuerliche Konsequenzen im Mittelpunkt. Vorangestellt werden hierbei die zivilrechtlichen Mechanismen, da diese für die steuerlichen Wirkungen grundlegend sind.

I. Zivilrechtliche Ausgangslage

Wie sich der Tod eines Gesellschafters auf den Fortbestand der Gesellschaft auswirkt, hängt zum einen von der Rechtsform und zum anderen von der individuellen Regelung des Gesellschaftsvertrags ab.

1. Der Gesellschaftsvertrag sieht keine Regelung für den Tod eines Gesellschafters vor

a) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Enthält der Gesellschaftsvertrag einer GbR keine Regelung zum Tod eines Gesellschafters, wird diese durch den Tod eines der Gesellschafter aufgelöst (§ 727 BGB). Soll die Gesellschaft weiterhin bestehen bleiben, bedarf es daher einer konkreten Regelung im Gesellschaftsvertrag (sog. Fortsetzungsklausel).

Der verstorbene Gesellsc...