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OLG 01.12.2005 6 U 951/04, BBB 7/2006 S. 201

Mitwirkungspflicht des Mandanten rechtfertigt Honorarforderung

Als Steuerberater haben Sie auch ohne Leistung Anspruch auf Bezahlung, wenn Ihnen die zur Erledigung Ihrer Arbeit erforderlichen Unterlagen vom Mandanten nicht vorgelegt werden. Das hat das OLG Koblenz entschieden.

Die Richter befanden, dass der Auftraggeber eine Mitwirkungspflicht hat. Erfülle er diese nicht, so dürfe dies nicht zulasten des leistungswilligen Steuerberaters gehen.

Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des LG Mainz auf und gab der Zahlungsklage eines Steuerberaters statt. Der Kläger hatte sich verpflichtet, für seinen Mandanten die Buchführung zu übernehmen, Jahresabschlüsse zu erstellen sowie Steuererklärungen und die Lohn- und Gehaltsabrechnungen vorzunehmen. Nachdem er seinen Mandanten mehrfach vergeblich um die Vorlage der erforderlichen Unterlagen gebeten ...