Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neuer Gründungszuschuss für Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
Nach dem von der Bundesregierung vorgesehenen Zeitplan werden die Regelungen des neuen Gründungszuschusses für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit voraussichtlich zum in Kraft treten. Die Ich-AG-Förderung endet am , die Regelungen zum Überbrückungsgeld am . Hier wird es aber auch eine Übergangsregelung geben.
Eckpunkte des neuen Förderinstruments:
Gründer sollen künftig zur Sicherung des Lebensunterhalts in der ersten Phase nach der Gründung einen Zuschuss in Höhe ihres individuellen Arbeitslosengeldes für neun Monate erhalten.
Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich eine Pauschale von 300 € gezahlt. Diese ermöglicht es den Gründern, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern.
In einer zweiten Förderphase soll für weitere sechs Monate die Paus...