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Sammelbuchungen zulässig bei der Bildung einer Ansparrücklage
Bei der Bildung einer Ansparrücklage sind Sammelbuchungen zulässig, wenn in einer Anlage zur Buchführung die Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten und die jeweiligen Rücklagebeträge aufgeschlüsselt werden. Nicht notwendig ist es dabei, zusätzlich den geplanten Investitionszeitpunkt zu bezeichnen.