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FG Düsseldorf 28.01.2004 7 K 3859/01 E, NWB direkt 27/2006 S. 4

Kein ermäßigter Steuersatz bei Zahlung einer Pachtaufhebungsentschädigung

Der Verzicht auf das lebenslange Pachtrecht an einem landwirtschaftlichen Betrieb gegen Übertragung eines Teils der Hofanlage rechtfertigt nicht die Annahme einer dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfenden Entschädigung i. H. des Werts des Teilgrundstücks, wenn die Pächter den Betrieb aufgrund neuer Anpachtung im gleichen Umfang ohne Einnahmeausfälle oder sonstige Erschwernisse weiter bewirtschaften können. Die Pächter büßen dann gerade keine Einnahmequelle ein, sondern sie verbessern ihre wirtschaftliche Lage gegenüber der Position vor Abschluss des Übertragungsvertrags.