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FG Hamburg 28.02.2006 V 7/02, NWB direkt 27/2006 S. 10

Gemeinschaftliche Haltung von Trabrennsport-Pferden

Kostenerstattungen bei gemeinschaftlicher Haltung von Trabrennsport-Pferden unterliegen als Entgelte für ausgeführte Lieferungen oder Leistungen der Umsatzsteuer. Verstöße gegen Meldepflichten eines nach § 7 TierzuchtG anerkannten Züchterverbands sind umsatzsteuerlich ohne Belang.