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Gemeinschaftliche Haltung von Trabrennsport-Pferden
Kostenerstattungen bei gemeinschaftlicher Haltung von Trabrennsport-Pferden unterliegen als Entgelte für ausgeführte Lieferungen oder Leistungen der Umsatzsteuer. Verstöße gegen Meldepflichten eines nach § 7 TierzuchtG anerkannten Züchterverbands sind umsatzsteuerlich ohne Belang.