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Verfassungsmäßigkeit der so genannten Fünftel-Regelung
Die Fünftel-Regelung des § 34 EStG i. d. F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 ist verfassungsgemäß. Die stärkere Belastung als nach dem vorher geltenden so genannten halben Steuersatz des § 34 EStG verstößt nicht gegen Grundsätze des Vertrauensschutzes. Dies gilt auch dann, wenn sich der Betroffene bereits im Jahr 1968 für den Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB entschlossen hat.