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FG Saarland 23.05.2006 1 K 443/02, NWB direkt 27/2006 S. 4

Vermietungsabsicht bei zehnjährigem Leerstand

Trotz eines ca. zehnjährigen Leerstands kann von einer Einkunftserzielungsabsicht auszugehen sein, wenn sich die Vermietungsabsicht aufgrund anderer Indizien erkennen lässt (hier: begonnene, aber wegen Finanzierungsschwierigkeiten nicht fortgeführte Renovierungsmaßnahmen). Es ist unschädlich, dass die Wohnung schließlich nicht vermietet, sondern gewerblich als Lager der Buchhandlung des Steuerpflichtigen genutzt wird.