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Vermietungsabsicht bei zehnjährigem Leerstand
Trotz eines ca. zehnjährigen Leerstands kann von einer Einkunftserzielungsabsicht auszugehen sein, wenn sich die Vermietungsabsicht aufgrund anderer Indizien erkennen lässt (hier: begonnene, aber wegen Finanzierungsschwierigkeiten nicht fortgeführte Renovierungsmaßnahmen). Es ist unschädlich, dass die Wohnung schließlich nicht vermietet, sondern gewerblich als Lager der Buchhandlung des Steuerpflichtigen genutzt wird.