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Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit eines Notars als Mittelverwender
Ein mit der Verwahrung und Auskehrung der Gelder im Rahmen der Mittelverwendungskontrolle für eine Schiffsbeteiligungs-KG beauftragter Notar übt auch insoweit eine für den Katalogberuf typische freiberufliche Tätigkeit im Sicherungsinteresse der Anleger aus. Unerheblich ist dabei, dass seine Vergütung nicht nach der für die Kostenrechnung der Notare maßgeblichen Kostenordnung, sondern mit einem Promille des eingeworbenen Kommanditkapitals bemessen wird.