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FG Nürnberg 12.04.2006 VII 23/2006, NWB direkt 27/2006 S. -1

Wohnsitz von technischen Fachkräften

Die Frage des Wohnsitzes einer für die amerikanische Armee tätigen, ausländischen technischen Fachkraft, die mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist, richtet sich danach wo dessen Mittelpunkt der Lebensinteressen ist. Die Heirat und die Berufstätigkeit des deutschen Partners können nicht allein für einen dauerhaften Aufenthalt im Inland sprechen.