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NWB 27/2006 S. 215

Rentenversicherung | Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab

Das Gesetz über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab v. ist im BGBl 2006 I S. 1304 verkündet worden und am in Kraft getreten. Durch die Aussetzung der an sich fällig werdenden Rentenanpassung wird vermieden, dass es zu einer Absenkung der Rentenhöhe kommt. Somit beträgt der aktuelle Rentenwert vom bis zum weiterhin in den alten Bundesländern 26,13 € und in den neuen Bundesländern 22,97 €.