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VGH Hessen 23.11.2005 5 UE 1546/05, NWB 27/2006 S. 212

Zweitwohnungsteuer | Preisindexverweis in Zweitwohnungsteuersatzung ist zulässig

Der VGH Hessen entschied mit Urteil v. - 5 UE 2557/04, dass eine kommunale Zweitwohnungsteuersatzung zur Bemessung der Steuer zulässigerweise auf einen Preisindex verweisen kann, der bereits vor Entstehen der Steuerschuld feststeht und aus öffentlichen Quellen entnommen werden kann. Der Verweis der Satzungsregelung muss eine eindeutige Bestimmbarkeit des in Bezug genommenen Indexes ermöglichen. In einem weiteren Urteil v. - 5 UE 1546/05 stellte der VGH Hessen klar, dass eine Satzung, die die Hochrechnung der Jahresrohmiete zur Bemessung der Steuer bis Januar 1995 entsprechend der Steigerung der Wohnungsmieten (Bruttomiete) nach dem Preisindex der Lebenshaltung aller privaten Haushalte im früheren Bundesgebiet und ab Januar 1995 entsprechend der Steigerung der Wohnungsmieten (Nettomiete) ...