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FG Saarland 23.05.2006 1 K 420/02, NWB 27/2006 S. 209

Einkommensteuer | Besteuerung sog. Finanzinnovationen als Auffangtatbestand (§ 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG)

Für die Besteuerung von Erträgen aus einem Fonds im Jahr 1998 ist allein entscheidend, dass nach der im Streitjahr 1998 anwendbaren Regelung in § 39 Abs. 1a KAGG a. F. zu den Einkünften nach § 39 Abs. 1 KAGG a. F. (und damit bereits zu den Einkünften aus § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) auch ein Zwischengewinn gehörte. Auf die Frage, ob die Anlage eine Finanzinnovation darstellt, kommt es folglich nicht mehr an, da bereits eine (vorrangigere) Besteuerung nach § 39 Abs. 1 KAGG a. F. i. V. mit § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu erfolgen hat ( NWB CAAAB-88673).