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NWB Nr. 27 vom Seite 2229

Entwicklung der Umsatzsteuersätze

Bei ihrer Einführung 1968 startete die Umsatzsteuer mit einem Satz von 10 v. H. Inzwischen wurde der Satz siebenmal angehoben, zuletzt durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006. Die Entwicklung der Steuersätze nach § 12 UStG für die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG stellt sich wie folgt dar:


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Zeitraum
allgemeiner Steuersatz
ermäßigter Steuersatz
vom  bis 
10 v. H.
5 v. H.
vom  bis 
11 v. H.
5,5 v. H.
vom  bis 
12 v. H.
6 v. H.
vom  bis 
13 v. H.
6,5 v. H.
vom  bis 
14 v. H.
7 v. H.
vom  bis 
15 v. H.
7 v. H.
vom  bis 
16 v. H.
7 v. H.
ab
19 v. H.
7 v. H.