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IWB 12/2006 S. 1057

Bulgarien | Herabsetzung der Jahresumsatzgrenze der Mehrwertsteuer

Mit der Novelle zum Mehrwertsteuergesetz (s. Amtsblatt der Republik Bulgarien, Nr. 100/2005) wurde die Jahresumsatzgrenze für die freiwillige Registrierung zur Erhebung der Mehrwertsteuer von 50.000 Lewa auf 25.000 Lewa (Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr) gesenkt. Der Mehrwertsteuersatz beträgt unverändert 20 % der Bemessungsgrundlage. Bestimmte Waren und Dienstleistungen unterliegen einem Null-Steuersatz. Der amtliche Devisenkurs des Bulgarischen Lew beträgt 1,95583 Lewa (BGN) = 1 €.