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OFD Erfurt 15.05.2006 S 4550 A - 1 - A 3.14, NWB direkt 26/2006 S. 11

Entbehrlichkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Entbehrlichkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 GrEStG in bestimmten Fällen ist in § 41 ThürGBGA geregelt. Die Finanzverwaltung zählt die Fälle auf, in denen Personen als Eigentümer oder Erbbauberechtigte in das Grundbuch eingetragen werden, ohne dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 GrEStG vorgelegt wird.