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FG Düsseldorf 10.02.2003 7 K 7956/00 GE, NWB direkt 26/2006 S. 11

Einheitliches Vertragswerk

Wird das Angebot eines Generalunternehmers, der sich eine Option zum Grundstückserwerb gesichert hatte, zur Übereignung eines Grundstücks und Errichtung eines Gebäudes nicht angenommen und stattdessen das Grundstück unmittelbar vom Eigentümer erworben sowie der Auftrag zur schlüsselfertigen Errichtung des Bauvorhabens nach geänderten Bauplänen erteilt, kann allein der zeitgleiche Abschluss der Verträge und der Verzicht des Generalunternehmers auf die ursprüngliche Kaufoption kein abgestimmtes Verhalten auf der Veräußererseite belegen, aufgrund dessen die Herstellungskosten des Gebäudes im Rahmen eines einheitliches Vertragswerks in die steuerliche Bemessungsgrundlage miteinzubeziehen wären.