Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beginn der Festsetzungsfrist bei Anzeige von Schenkungsvorgängen
Kommt ein nach § 30 Abs. 1 oder 2 ErbStG zur Anzeige Verpflichteter seiner Anzeigepflicht ordnungsgemäß nach, wird der Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO nicht dadurch hinausgeschoben, dass das Finanzamt für den angezeigten Rechtsvorgang gem. § 31 Abs. 1 ErbStG eine Steuererklärung anfordert, die erst in einem der Anzeige nachfolgenden Kalenderjahr eingereicht wird.