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FG Köln 16.03.2006 2 K 2916/02, NWB direkt 26/2006 S. 5

Freistellungsbescheinigung aufgrund eines DBA

Die Voraussetzungen des § 50d Abs. 3 EStG erfordern das kumulative Vorliegen der Tatbestände „beachtliche Gründe” und „eigene Wirtschaftlichkeit”.