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BFH 05.04.2006 I R 43/05, NWB direkt 26/2006 S. 4

Erfüllungsrückstand bei zeitweiser Freistellung von Mietzahlungen

Eine (im schwebenden Geschäft zu passivierende) Verbindlichkeit aus Erfüllungsrückstand setzt voraus, dass die ausstehende Gegenleistung die erbrachte Vorleistung „abgelten” soll und ihr damit synallagmatisch zweckgerichtet und zeitlich zuordenbar ist.