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FG Rheinland-Pfalz 15.03.2006 1 K 2369/03, NWB direkt 26/2006 S. 4

Rückstellung für noch ausstehenden Urlaub

Das 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld) ist bei der Berechnung der Rückstellung für noch ausstehenden Urlaub zu berücksichtigen, weil es als Gegenleistung für die Tätigkeit in den einzelnen Abrechnungszeiträumen anzusehen ist.