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BMF 12.06.2006 IV B 2 - S 2144 - 39/06, NWB 26/2006 S. 198

Einkommensteuer | Berücksichtigung einer vor dem entstandenen Unterentnahme bei § 4 Abs. 4a EStG

Der NWB AAAAB-71706 entschieden, dass bei der Ermittlung der nach § 4 Abs. 4a Satz 4 EStG nicht abziehbaren Schuldzinsen für den Geltungszeitraum des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 (Veranlagungszeiträume 1999 und 2000) eine Unterentnahme auch dann zu berücksichtigen sei, wenn sie in Wirtschaftsjahren entstanden ist, die vor dem geendet haben. Der BFH ist damit von der Auffassung der Finanzverwaltung abgewichen, wonach Über- oder Unterentnahmen aus Wirtschaftsjahren, die vor dem geendet haben, unberücksichtigt bleiben (vgl. , BStBl 2005 I S. 1019, Rn. 36 Satz 2). Zur Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils nimmt das NWB ZAAAB-88220 Stellung und äußert sich zum (1) Anwendungszeitpunkt, (2) zur Ermittlung der zum beste...