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Selbständigkeit eines GmbH-Geschäftsführers
Nach einem (BFH/NV 2006 S. 622) kann die Tätigkeit eines Geschäftsführers einer GmbH als selbständig beurteilt werden.
Im Beschlussfall war ein Steuerberater zu 98 % an einer GmbH beteiligt. Die gegenüber der eigenen GmbH erbrachten Leistungen wurden mit gesondertem USt-Ausweis in Rechnung gestellt. Das FA versagte der GmbH den Vorsteuerabzug aus diesen Rechnungen, weil der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft unselbständig tätig wurde. Er sei gegenüber der GmbH weisungsabhängig (vgl. § 37 Abs. 1 GmbHG).
Dieser Auffassung schloss sich der BFH nicht an. Nach der jüngeren BFH-Rechtsprechung können Geschäftsführerleistungen eines GmbH-Geschäftsführers als selbständig i. S. des USt-Rechts zu beurteilen sein. Die Organstellung des GmbH-Geschäftsführers steht dem nicht entgegen.