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Einkommensteuer | Berücksichtigung eines Kindes zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bei Teilzeiterwerbstätigkeit
Geht ein volljähriges Kind, das die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG erfüllt, einer Teilzeiterwerbstätigkeit von 20 Stunden in der Woche nach, besteht weiterhin eine typische Unterhaltssituation, die es rechtfertigt, für das Kind Kindergeld zu gewähren, sofern die Einkünfte und Bezüge den Jahresgrenzbetrag nicht übersteigen. Die Höhe der von dem Kind erzielten Einkünfte und Bezüge ist für die Beurteilung, ob eine die Berücksichtigung als Kind ausschließende Vollzeiterwerbstätigkeit anzunehmen ist, nicht entscheidend (§ 32 Abs. 4 Satz 1, § 63 Abs. 1 Satz 2 EStG).▶NWB XAAAB-83877
▶Praxishinweise: Ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet hat, wird u. a. auch dann berücksichtigt, wenn es sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschni... /