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BFH 15.02.2006 I B 87/05, StuB 10/2006 S. 404

Zulässigkeit einer Spontanauskunft an die Steuerverwaltung eines anderen EU-Staates

(1) Eine Spontanauskunft an die Steuerverwaltung eines anderen Mitgliedstaats der EU setzt tatsächliche Anhaltspunkte für die Vermutung voraus, dass Steuern gerade dieses Mitgliedstaats verkürzt worden sind oder werden könnten. (2) Wenn im Rahmen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht wurde, dass die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Spontanauskunft (§ 2 Abs. 2 EGAHiG) nicht erfüllt sind, ist wegen der Gefahr einer nicht mehr rückgängig zu machenden Verletzung des subjektiven Rechts auf Wahrung des Steuergeheimnisses auch ein Anordnungsgrund glaubhaft gemacht (Bezug: §§ 30, 117 AO 1977; § 2 Abs. 2 Nr. 1 EGAHiG).NWB MAAAB-81743

Praxishinweise: Das Steuergeheimnis wird nur dann nicht verletzt, wenn eine entsprechende Rec...