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Gewerbesteuer | Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen
(1) Die auf Grundstücke bezogene unentgeltliche Bestellung von Sicherheiten wahrt die Grenzen der grundstücksbezogenen Vermögensverwaltung i. S. von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. (2) Die Grundschuldbestellung zur Kreditsicherung erfüllt nicht die Voraussetzungen eines „Dienens” i. S. von § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG (§ 9 Nr. 1 Satz 2 und 5 GewStG).▶NWB YAAAB-81282
▶Praxishinweise: Im Streitfall war eine ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltende Personengesellschaft für eine Schwestergesellschaft Verbindlichkeiten (Bürgschaften) eingegangen. Der BFH sah diese Sicherheitengestellung als unschädlich für die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags an, da die ausschließliche Vermögensverwaltung auch die Gestellung von Grundschulden umfasst und keine eigene (schädliche) andere gewerbliche Betätigung begründet. Die Unentgeltlichkeit der Bes...