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Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer
Mit Information vom - G 1000 - 11 - St 23 - 35 hat die OFD Münster über die anhängige Verfassungsbeschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer bei selbstgenutzten Wohneigentum informiert (Az. 1 BvR 1644/05). Zugleich wurden Möglichkeiten zum pragmatischen Umgang mit der eingesetzten Antragsflut aufgezeigt.
Eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer war seit dem beim BVerfG anhängig (Az. 1 BvR 311/06). Die neue Beschwerde ging deutlich über die bisherigen Einzelfragen hinaus und wendete sich gegen das gesamte Grundsteuergesetz. Der Beschwerdeführer argumentierte, die Grundsteuer sei als Sonderbelastung nur eines bestimmten Vermögensteils eine „Sonder-Vermögensteuer” für Grundbesitzer und somit unter Beachtung des Gleichheitsgebots des Art. 3 GG nicht mehr zu rechtfertigen. Die Kritik richtete sich gegen alle drei Stufen der Grundsteuer, d. h. Einheitswertfestsetzung, Festsetzung des Grundsteuermessbetrags und Erhebung der Grundsteuer. Diese Verfassungsbeschwerde wurde vom nicht angenommen.
Einsprüche und Anträge auf Änderung des Einheitswert- oder Grundsteuer-Messbescheids – insbesondere bei land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblich genut...