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StuB Nr. 10 vom Seite 381

Ergebnisabführungsverträge – Klarstellungen und Unsicherheiten

– Auswirkungen der jüngsten BMF-Schreiben auf die Vertragspraxis und die Entscheidung des

von RA/FAStR/StB Dr. Andreas Rohde, Bonn
Die Kernaussagen:
  • Vor dem abgeschlossene Gewinnabführungsverträge sind bzgl. des neuen § 302 Abs. 4 AktG nicht zwingend anzupassen.

  • Für neu abzuschließende Gewinnabführungsverträge sollte eine sog. dynamische Verweisung formuliert werden, die auf § 302 AktG in der jeweils gültigen Fassung verweist.

  • Das OLG Thüringen hat die Aufrechnung eines Darlehensanspruchs der beherrschenden Gesellschaft gegen die beherrschte Gesellschaft mit dem Verlustausgleichsanspruch der beherrschten Tochtergesellschaft zurückgewiesen.

I. Die BMF-Schreiben zu Ergebnisabführungsverträgen

Das BMF hat sich Ende 2005 im Rahmen von BMF-Schreiben zwei Mal zum Thema Ergebnisabführungsvertrag geäußert.

1. Das

Das beschäftigt sich – gut zwei Jahre später – mit Änderungen bei der Besteuerung steuerlicher Organschaften durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz und das Gesetz zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze vom .

Inhaltlich geht es um die Nichtanerkennung der Mehrmütterorganschaft ab dem Veranlagungszeitraum 2003, die Neuregelungen zum Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrags und die Neuregelungen zur Personengesellschaft als Organträger.

Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 KStG kann das Einkommen der Organgesellschaf...