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Kraftfahrzeugsteuer: Besteuerung von Kombinationskraftwagen
Nach Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO ist die steuerliche Einstufung von so genannten Kombinationskraftwagen nach den Begriffsbestimmungen für Fahrzeugklassen und Fahrzeugtypen des europäischen Gemeinschaftsrechts vorzunehmen, hier der Richtlinie 70/156/EWG v. in der Fassung der Richtlinie 2001/116/EG v. , welche die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge regelt und die spätestens seit dem von den Mitgliedstaaten verbindlich anzuwenden ist.