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FG Brandenburg 07.07.2005 4 K 1237/03, NWB direkt 25/2006 S. 11

Kraftfahrzeugsteuer: Änderung eines Steuerbescheids

Ist im Rahmen der Datenübermittlung von der Zulassungsstelle an das Rechenzentrum des Finanzamts ein Fehler aufgetreten und trotz eines automatischen Prüfhinweises bezüglich des Schadstoffschlüssels aus den Akten nicht ersichtlich, dass der Sachbearbeiter des Finanzamts die erforderliche Sachverhaltsaufklärung betrieben hätte, und kann auch nicht nachvollzogen werden, aufgrund welcher Überlegungen der Sachbearbeiter bei der Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer zu dem von ihm angesetzten (unzutreffenden) Schadstoffschlüssel gekommen ist, ist kein Fall einer offenbaren Unrichtigkeit i. S. des § 129 AO gegeben. Bei der Feststellung des Schadstoffschlüssels durch die Zulassungsbehörde handelt es sich nicht um einen Grundlagenbescheid nach § 171 Abs. 10 AO, so dass eine bestandskräftige Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung n...