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FG Rheinland-Pfalz 29.03.2006 3 K 2264/03, NWB direkt 25/2006 S. 6
Kanalreparatur keine außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für die Erneuerung eines 50 Jahre alten Grundstückskanals stellen selbst dann keine außergewöhnliche Belastung dar, wenn der Kanal erst kürzlich repariert wurde, sich diese einfache Reparatur aber als ungenügend erwiesen hat.