Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aufrechnung im Restschuldbefreiungsverfahren
Im Restschuldbefreiungsverfahren ist die Aufrechnung grundsätzlich zulässig und nur in den eng begrenzten Fällen des § 294 Abs. 3 InsO ausgeschlossen. Der Erstattungsanspruch wegen überzahlter Lohnsteuer gehört nicht zum pfändbaren Arbeitseinkommen i. S. der §§ 850 ff. ZPO und nicht zu den Bezügen i. S. des § 287 Abs. 2 InsO.