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BAG 01.03.2006 5 AZR 363/05, NWB 25/2006 S. 195

Arbeitsrecht | AGB-Kontrolle bei Anrechnung freiwilliger Zulagen auf Tariflohnerhöhung

Eine vorformulierte Klausel in einem Arbeitsvertrag, wonach eine freiwillige Zulage unter dem Vorbehalt der Anrechnung gewährt wird, hält einer Inhaltskontrolle stand (§ 308 Nr. 4 BGB). Sie verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB). Hinsichtlich der vorzunehmenden Inhaltskontrolle hat das BAG darauf hingewiesen, dass im Falle eines Anrechnungsvorbehalts sich die vertraglich zugesagte Gegenleistung (nämlich die Vergütung) insgesamt nicht verringere – es würde lediglich das Verhältnis zwischen tariflichen und übertariflichen Entgeltbestandteilen verschoben. Die Änderung der Zulagenhöhe sei dabei für den Arbeitnehmer zumutbar. Die Klausel sei hinreichend klar und für einen „durchschnittlichen Arbeitnehmer” verständlich ().