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OFD Frankfurt 12.05.2006 S 2742 A - 6 - St 51, NWB 25/2006 S. 191

Einkommensteuer | Zweifelsfragen zu § 6 Abs. 3 EStG i. d. F. des UntStFG bei der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen

Die Frage, ob eine Übertragung in das Gesamthandsvermögen der Besitzpersonengesellschaft vorliegt, wenn dem Übernehmer des Mitunternehmeranteils an dem bisherigen Sonderbetriebsvermögen Bruchteilseigentum eingeräumt wird, ist im Hinblick auf das (BStBl 2005 II S. 830) zu verneinen. Der BFH hat bestätigt, dass auch eine Bruchteilsgemeinschaft ohne Gesamthandsvermögen Besitzgesellschaft einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung sein kann. Das Bruchteilseigentum wird zu Sonderbetriebsvermögen I der Besitzpersonengesellschaft, welche als „Quasi-Willensbildungs-GbR” kein originäres Gesamthandsvermögen hat. Mit der Änderung der steuerlichen Zurechnung des Sonderbetriebsvermögens, das zivilrechtlich weiterhin im Bruchteilseigentum der Gesellschafter steht, findet kein Rech...