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Vollzeiterwerbstätigkeit des Kinds und Kindergeldberechtigung
Überblick über die aktuelle BFH-Rechtsprechung
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH führt eine Vollzeiterwerbstätigkeit des Kinds (nur) zu einem Verlust des Kindergeldanspruchs (bzw. der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG) in den betreffenden Monaten und in aller Regel zu einem Erhalt des Kindergeldanspruchs für den Rest des Jahrs. Der BFH hat entschieden, dass eine Vollzeiterwerbstätigkeit auch zwischen dem Abschluss einer allgemein bildenden Schule und der Aufnahme einer weiterführenden Ausbildung angenommen werden kann (, BStBl 2006 II S. 305), eine Teilzeiterwerbstätigkeit von 20 Stunden in der Woche nicht ausreicht ( NWB XAAAB-83877) und die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz aus einer geringfügigen Beschäftigung heraus nicht zu einem Verlust des Kindergeldanspruchs führt (, III R 46/05 NWB NAAAB-83876). Die Urteile sind teilweise gegen die Verwaltungsrichtlinien ergangen und verbessern so die Stellung der Kindergeldberechtigten.
I. Voraussetzung: Unterhaltsverpflichtung der Eltern
Seit der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs im EStG zum durch das Jahressteuer...BGBl 1995 I S. 1250, 1259BStBl 2002 II S. 481