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Doppelbesteuerung | Voraussetzungen für eine Spontanauskunft innerhalb der EU
▶ Beschluss: (1) Eine Spontanauskunft an die Steuerverwaltung eines anderen Mitgliedstaates der EU setzt tatsächliche Anhaltspunkte für die Vermutung voraus, dass Steuern gerade dieses Mitgliedstaates verkürzt worden sind oder werden könnten. (2) Wenn im Rahmen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht wurde, dass die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Spontanauskunft (§ 2 Abs. 2 EGAHiG) nicht erfüllt sind, ist wegen der Gefahr einer nicht mehr rückgängig zu machenden Verletzung des subjektiven Rechts auf Wahrung des Steuergeheimnisses auch ein Anordnungsgrund glaubhaft gemacht.
▶ Hinweis: Ein möglicher Anordnungsanspruch auf Unterlassung folgt in Fällen nicht gewünschter Auskunftserteilung an die Finanzbehörde eines anderen Staates aus...