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IWB Nr. 11 vom Seite 485

Unterzeichnung des Änderungsabkommens zum DBA mit den USA

Das BMF hat am mitgeteilt, dass das Protokoll zur Änderung des am unterzeichneten DBA zwischen Deutschland und den USA am in Berlin unterzeichnet wurde. Es bedarf noch der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften und tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden.

Zudem haben die Vertragsstaaten am eine gemeinsame Erklärung anlässlich der Unterzeichnung des Änderungsprotokolls abgegeben. Hierin haben sich beide Staaten zu einer Art. 18 des Änderungsprotokolls (Ruhegehälter, Renten, Unterhaltszahlung und Sozialversicherung) betreffenden Vereinbarung verständigt.

Die Bundesrepublik Deutschland bekundet darin ihre Überzeugung, dass wegen der durch Gesetz vom geänderten Besteuerung der Alterseinkünfte in Deutschland Art. 18 des DBA in der Fassung des Änderungsprotokolls vom erneut und in der Weise geändert werden sollte, dass für Alterseinkünfte auch eine Besteuerung in dem Vertragsstaat vorgesehen wird, aus dem die Einkünfte stammen oder in dem die Beiträge zu dem Altersvorsorgeplan steuerbefreit waren. Diese erneute Änderung des Art. 18 des DBA in der Fassung des ...