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Beschränkung steuerlicher Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an EU-Tochtergesellschaften
Schlussanträge des Generalanwalts M. Poiares Maduro vom in der Rs. C-347/04, Rewe Zentralfinanz eG gegen Finanzamt Köln-Mitte
[Die] Art. 43 EG, 48 EG und 56 EG [sind] dahin auszulegen [...], dass sie der Regelung eines Mitgliedstaates entgegenstehen, die in bestimmten Fällen den steuerlichen Ausgleich von Verlusten einer Muttergesellschaft aus den Wertabschreibungen auf die Beteiligungen an in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Tochtergesellschaften ausschließt, während der Ausgleich solcher Verluste ohne Beschränkungen möglich ist, wenn diese Verluste Wertabschreibungen auf die Beteiligungen an Tochtergesellschaften entsprechen, die in demselben Mitgliedstaat niedergelassen sind wie die Muttergesellschaft.
Anmerkung:
In der Rs. C-347/04 (Rewe Zentralfinanz eG gegen Finanzamt Köln-Mitte) hat GA M. Poiares Maduro beim EuGH am seine Schlussanträge vorgelegt. Das Verfahren beruht auf einem (Az. 13 K 1908/00, DStRE 2005, S. 28).
Dem Ausgangsrechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der ITS Reisen GmbH (im Folgenden:...