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IWB Nr. 11 vom Seite 493 Fach 8 Brasilien Gr. 2 Seite 182

Die Kündigung des DBA-Brasilien und die Folgen

Christian Hensel

Die deutsche Bundesregierung hat am das DBA mit Brasilien gekündigt. Die Kündigung, die in Art. 31 des Abkommens vorgesehen ist, wurde zum wirksam. Das DBA mit Brasilien stammte noch aus dem Jahr 1975 und enthielt zahlreiche, einseitig wirkende Regelungen, die mittlerweile nicht mehr der deutschen DBA-Politik und der DBA-Praxis – auch nicht gegenüber Entwicklungsländern – entsprachen. Es bot der deutschen Wirtschaft in der Praxis nicht mehr den im Abkommen vorgesehenen Rechtsschutz. Nachdem sich eine deutsche Delegation im Februar 2005 in Verhandlungen mit einer brasilianischen Delegation vergeblich um eine Revision des Abkommens bemüht hatte, war die Kündigung unabwendbar geworden. Deutschland hat Brasilien informiert, dass es jederzeit bereit ist, in Verhandlungen zu einem neuen, modernen und ausgewogenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung einzutreten. Deutschland erwartet allerdings einen Hinweis von Brasilien, dass solche Verhandlungen Aussicht auf Erfolg bieten. Das BMF hat zwischenzeitlich zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Kündigung Stellung bezogen ( BStBl I 2006, S. 83).

I. Letztmaliger Anwendungszeit...