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FG Köln 17.02.2006 11 K 827/03, NWB direkt 24/2006 S. 8

Trikotwerbung eines gemeinnützigen Sportvereins

Ein gemeinnütziger Sportverein, der unentgeltlich Trikots für seine Bambini und D- bis F-Jugendmannschaften von einem Unterneh

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men mit dessen Werbeaufdruck erhält und sich nicht verpflichtet, die Trikots bei den Spielen zu nutzen, erbringt keine steuerbare Werbeleistung, wenn allenfalls eine geringe Werbewirksamkeit beim Tragen der Trikots zu erwarten ist.