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Ernstliche Zweifel an der Steuerpflicht von Umsätzen eines Untervermittlers von Krediten gegenüber dem Hauptvermittler
Besteht die Tätigkeit eines Untervermittlers von Krediten, der ausschließlich in vertraglichen Beziehungen zum Hauptvermittler, jedoch weder zu den Kredit gebenden Banken noch zu den Darlehensnehmern steht, darin, ohne Eigeninteresse am Inhalt des Vertrags das Erforderliche zu tun, damit die Vertragsparteien den Kreditvertrag schließen, spricht eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass die daraus resultierenden Umsätze unter Art. 13 Teil B d) Nr. 1 der 6. EG-Richtlinie fallen. Die Aussetzung der diese Umsätze der Besteuerung unterwerfenden Umsatzsteuerbescheide hat jedoch regelmäßig nur gegen Sicherheitsleistung zu erfolgen.