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FG Baden-Württemberg 28.11.2005 14 K 79/04, NWB direkt 24/2006 S. 8

Organschaft: organisatorische Eingliederung

Eine organschaftliche Eingliederung wird nach der gesellschaftsrechtlichen Wertung des § 17 Abs. 2 AktG bei einem in Mehrheitsbesitz stehenden, finanziell eingegliederten Unternehmen vermutet. Diese Vermutung wird nicht bereits durch die fehlende Personalunion der Geschäftsführer des Organträgers und der Organgesellschaft widerlegt.