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BFH 20.12.2006 V R 11/06, NWB direkt 24/2006 S. 7

Fahrzeugeinzelbesteuerung bei innergemeinschaftlichem Erwerb

Beim innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeugs (hier: Segelyacht) ist das Bestimmungsland i. S. des § 3d Satz 1 UStG im Zweifel aus den Gesamtumständen des Erwerbs und aus Indizien zu ermitteln. Lässt der Steuerpflichtige seine Segelyacht in ein Schiffsregister in Deutschland mit der Angabe „Heimathafen: Y” eintragen, ist diese Eintragung für die Annahme des Bestimmungslands maßgebend. Ein Abzug gezahlter Einfuhrumsatzsteuer kommt bei nichtunternehmerischer Nutzung nicht in Betracht.