Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Fahrzeugeinzelbesteuerung bei innergemeinschaftlichem Erwerb
Beim innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeugs (hier: Segelyacht) ist das Bestimmungsland i. S. des § 3d Satz 1 UStG im Zweifel aus den Gesamtumständen des Erwerbs und aus Indizien zu ermitteln. Lässt der Steuerpflichtige seine Segelyacht in ein Schiffsregister in Deutschland mit der Angabe „Heimathafen: Y” eintragen, ist diese Eintragung für die Annahme des Bestimmungslands maßgebend. Ein Abzug gezahlter Einfuhrumsatzsteuer kommt bei nichtunternehmerischer Nutzung nicht in Betracht.