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FG Hamburg 14.03.2006 I 108/05, NWB direkt 24/2006 S. 3

Vortrag von Wiedereinsetzungsgründen

Sämtliche entscheidungserheblichen Tatsachen zur Begründung mangelnden Verschuldens für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind dem Grunde nach in Form einer substantiierten, schlüssigen und widerspruchsfreien Darstellung innerhalb der Frist des § 110 Abs. 2 Satz 1 AO und aus eigener Initiative vorzutragen. Die Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Absendung eines beim Finanzamt nicht angekommenen Einspruchsschreibens hat bereits im Antrag, und damit ebenfalls innerhalb der Antragsfrist, durch Vorlage präsenter objektiver Beweismittel, hilfsweise durch eidesstattliche Versicherung der versendenden Person in der dargestellten substantiierten Form zu erfolgen. Die zum Ausschluss eines Organisationsverschuldens gebotene umfassende Darstellung der allgemeinen Fristenkontrolle und Überwachung eines ...