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NWB direkt Nr. 24 vom Seite 4

Aufnahme eines Finanzrechtsstreits durch Finanzamt und Insolvenzverwalter nach Insolvenzeröffnung

Geltendmachung eines Haftungsanspruchs als Insolvenzforderung

Dr. Christof Schiller, Rechtsanwalt Steuerberater CPA (USA), Heidelberg

Ein durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Haftungsschuldners unterbrochener Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids kann sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Finanzamt aufgenommen werden. Macht das Finanzamt diesen Anspruch als Insolvenzforderung geltend, handelt es sich dabei um einen Passivprozess i. S. des § 86 InsO, dessen Aufnahme dem Schuldner verwehrt ist.

Klärungsbefugnis für Insolvenzforderungen

Gerade bei der Insolvenz natürlicher Personen ist die Möglichkeit zur Klärung der gegen den Schuldner gerichteten Ansprüche von großer Wichtigkeit. Endet das Insolvenzverfahren nicht mit Restschuldbefreiung, bleibt es bei der Vollstreckungsmöglichkeit für die Gläubiger nach Aufhebung des Verfahrens mit zumeist einschneidenden Konsequenzen für den Insolvenzschuldner. Die Frage, inwieweit auch der Schuldner die Möglichkeit hat, die Klärung von Forderungen herbeizuführen, ist deshalb von großer praktischer Bedeutung.

Prozessualer Sachverhalt

Im Streitfall hatte der Schuldner gegen einen Haftungsbescheid Klage zum Finanzgericht erhoben. Während des laufenden Klageverfahrens wurden über das Vermögen des Haftun...