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Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
BMF sieht – anders als der BFH – Zweifelsfragen größtenteils als geklärt an
Derzeit ist eine Vielzahl von Verfahren bei Finanzgerichten, beim BFH und beim EuGH zum Thema der korrekten Nachweisführung nach § 6a Abs. 3 UStG und zum Gutglaubensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG bei innergemeinschaftlichen Lieferungen anhängig. Der BFH hatte mit Beschluss V B 75/05 festgestellt, dass dieser Problemkreis momentan noch nicht abschließend geklärt ist. Er gewährte daher Aussetzung der Vollziehung und sorgte damit für eine Atempause im Schlagabtausch zwischen den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung. Dem tritt das BMF mit seinem Schreiben vom nunmehr mit einer Einschränkung für einen ganzen Katalog an bestimmten Sachverhalten entgegen.
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BFH: Anforderungen an Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen noch ungeklärt
In den letzten Jahren haben die Steuerausfälle aufgrund von Umsatzsteuerbetrug (insbesondere bei Umsatzsteuer-Karussellgeschäften) die Finanzverwaltung dazu bewogen, immer strengere Maßstäbe an die Führung der Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen anzulegen. Dies führt dazu, dass Steuerbefreiungen immer öfter hieran scheitern und es selbst für steuerehrliche Unternehmer schwieriger wird, vollständige und ko...