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Pachtrecht | Verpflichtung zur Zahlung der Mehrwertsteuer bei Jagdpachtverträgen mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
Der BFH hat kürzlich entschieden, dass eine juristische Person des öffentlichen Rechts mit der Verpachtung ihrer Eigenjagd im Rahmen ihres land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG gewerblich oder beruflich tätig wird und insoweit nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes zu besteuern ist (). Ist in den entsprechenden Jagdpachtverträgen eine Klausel aufgenommen worden, wonach der Pächter die Mehrwertsteuer bei „Änderung der Rechtslage” rückwirkend zu zahlen hat, wird der Pächter durch diese Klausel im Hinblick auf die nun geänderte Rechtsprechung jedenfalls dann wirksam verpflichtet, wenn die Parteien die Erstattung der Mehrwertsteuer von der tatsächlich bestehenden Umsatzsteuerpflicht des Verpächters abhängig gemacht haben. Unerheblich ist in diese...